Zum Beweis seiner Behauptung, die fünfköpfige Familie habe im Jahr 2022 von monatlich Fr. 13'300.00 (als angebliches Gesamteinkommen) gelebt, verwies der Beklagte auf Beilage 21 seiner Stellungnahme. Dabei handelt es sich um einen Kontoauszug seines Kontokorrents, aus welchem nur gerade – alle unter dem Datum vom 3. Januar 2023 – fünf Belastungen ersichtlich sind ("Lohn Dezember 2022" Fr. 5'200.00; "E-Banking Auftrag an I._____" Fr. 3'409.80, "E-Banking Auftrag an J._____" Fr. 140.00, "E-Banking Auftrag an I._____" Fr. 554.60; "Belastung Amortisation" Fr. 2'708.35).