]) behauptet, zur Deckung der letzten ehelichen Lebenshaltung stehe ihr ein Überschussanteil von Fr. 8'500.00 (Einkünfte Fr. 22'600.00 – Notbedarf Fr. 5'600.00; keine Sparquote) zu, und in ihrer Replik vom 8. Januar 2024 (S. 11 [act. 166]) hatte sie bestritten, dass Fr. 13'300.00 dem ehelichen Standard entsprochen hätten. - 24 -