6.2.3. Begründung der Berufung im Unterhaltspunkt Die Unterhaltsberechnung der Vorinstanz ist nicht aufgrund von beigelegten, unkommentierten Berechnungstabellen (vgl. Berufung des Beklagten, S. 16 f. und S. 20 f.) nach allfälligen Fehlern zu durchleuchten (Entscheid der 5. Zivilkammer des Obergerichts ZSU.2024.35 vom 6. September 2024 E. 1.2). Der Hinweis auf frühere Eingaben genügt den Begründungserfordernissen nur, wenn sich die Erstinstanz zu den Ausführungen, auf welche der Berufungskläger in seinem Rechtsmittel verweist (oder die er wiederholt), gar nicht geäussert hat (Urteil des Bundesgerichts 5A_325/2023 vom 5. Oktober 2023 E. 6.4.2).