Sofern er Kinderrenten der AHV und/oder Pensionskasse für C._____ und D._____ erhalte, habe er diese an die Klägerin weiterzuleiten (angefochtener Entscheid, E. 6.4). 6.1.2. Streitpunkte Strittig sind folgende Punkte der Unterhaltsberechnung: a) Plafonierung des Unterhalts aufgrund der Lebenshaltung (E. 6.4 unten) b) Einkommen des Beklagten (E. 6.5.1 unten) c) Einkommen der Klägerin (E. 6.5.2 unten) - 21 -