Die Klägerin belässt es diesbezüglich bei den nicht näher substantiierten, floskelhaften Behauptungen, wonach zwischen den Parteien "erhebliche Spannungen" bestünden, sie nicht "konstruktiv zusammenarbeiten" könnten, "kein Vertrauensverhältnis" mehr bestehe und die gemeinsamen Ferien im Januar 2024 "katastrophal" gewesen seien. Soweit die Klägerin vorbringt, der Kontakt habe "ausschliesslich dem Wohl der Kinder" gedient und bloss "ein Mindestmass an Kommunikation" erfordert, überzeugt dies nicht, nachdem zwischen den Parteien unstrittig "regelmässig sexuelle Kontakte […] stattfinden" und es offenbar "eine Trennung von Tisch und Bett nie gab" (Stellungnahme, S. 5, 14 [act. 107, 116]).