Seine aggressive Haltung und der notorische Besuch von Prostituierten machten ihn "zu keinem resp. zu einem schlechten Vorbild". Der ungeschützte Sexualverkehr mit Prostituieren habe ihre und die Gesundheit der Kinder "massiv gefährdet und das Bestehen der Familie aufs Spiel gesetzt". Der Beklagte sei seit der Trennung bereits wieder neue Beziehungen eingegangen. Es stimme nicht, dass die Kinder die Rückkehr zu ihr verweigerten. D._____ brauche Muttermilch. C._____ sei "offenbar" gegen sie beeinflusst worden. Der Beklagte helfe nicht, die Besuchsrechtsregelung einzuhalten. C._____ könne nicht mehr allein (ohne sie) in ihrem Zimmer schlafen.