der Klägerin bestätige die Erwartungen (sofortiges Eingehen einer neuen Beziehung, Kontaktabbruch zwischen ihm und E._____, minimale Besuchskontakte zwischen ihm und den Kindern). Stabilität und Kontinuität fehlten bei der Klägerin. Die Kinder würden immer neuen Situationen ausgesetzt (Umzüge, neue Partner). Die Klägerin mute den Kindern unnötige Autofahrten zu. D._____ wolle ihre Brust gar nicht mehr. Beim Beklagten könne das in der Vergangenheit praktizierte Betreuungsmodell unverändert fortbestehen. Die Kinder würden die Rückkehr zur Mutter nach den Besuchen bei ihm jeweils vehement verweigern.