3.2.2. Rechtliches / Würdigung Die Beschwer ist das für das Rechtsmittelverfahren von Amtes wegen zu berücksichtigende Pendant (als Zulässigkeitsvoraussetzung) zum Rechtsschutzinteresse (als Prozessvoraussetzung im erstinstanzlichen Verfahren; Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO). Formelle Beschwer liegt vor, wenn das Dispositiv des erstinstanzlichen Entscheides von den (abschliessenden) Rechtsbegehren der (rechtsmittelwilligen) Partei abweicht.