Daraus folgt u.a. die Verpflichtung der Behörde, ihren Entscheid zu begründen, wobei sie sich auf die entscheidwesentlichen Punkte beschränken kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_836/2024 vom 9. April 2025 E. 4.1). Die betroffene Partei muss in die Lage versetzt werden, sich über die Tragweite des Entscheids Rechenschaft zu geben und ihn in voller Kenntnis der Sache an die höhere Instanz weiterzuziehen (BGE 150 III 1 E. 4.5; Urteile des Bundesgerichts 5A_793/2023 vom 4. Juli 2024 E. 6.3 und 4A_235/2024 vom 11. Juni 2024 E. 4.1). Die Begründung des angefochtenen Entscheids entspricht ohne Weiteres den vorstehenden Anforderungen.