3.1.4. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2024 hielt die Klägerin an ihren mit Berufungsantwort vom 4. November 2024 gestellten Anträgen fest. -8- 3.2. 3.2.1. Mit Berufung vom 28. Oktober 2024 beantragte die Klägerin, unter Kostenund Entschädigungsfolgen "über alle Instanzen": "1. Vorfragen 1.1. Es sei der Gesuchs- und Berufungsklägerin für das vorliegende Verfahren vor Obergericht die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden.