3.2. (zu Ziffer 5.2) a) Es sei der Berufungskläger zu verpflichten, an die Berufungsbeklagte unter Anrechnung der gezahlten Unterhaltsbeiträge einen persönlichen Unterhalt in Höhe von maximal CHF 3'120.00 monatlich […] bis 31. Oktober 2024 zu bezahlen, hiernach CHF 1'050.00 bis 12. November 2026. b) Der Berufungskläger sei berechtigt zu erklären, die Kosten im Zusammenhang mit dem […] (Leasing und Versicherungen, etc.) vom oben genannten Unterhaltsbeitrag in Abzug zu bringen.