Dieser Entscheid wurde dem Beklagten am 16. September 2024 und der Klägerin am 16. Oktober 2024 in begründeter Ausfertigung zugestellt. 3. 3.1. 3.1.1. Mit Berufung vom 26. September 2024 beantragte der Beklagte, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen: "1. Es sei der Ziffer 5 des [angefochtenen Entscheids] die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Es seien die Ziffern 3-6 des [angefochtenen Entscheids] wie folgt zu ersetzen: