7. Es wird festgestellt, dass der Gesuchsgegner bis am 17. Mai 2024 Unterhaltszahlungen von insgesamt Fr. 46'800.00 (9 x Fr. 5'200.00) geleistet hat, welche an die Unterhaltsbeiträge gemäss den vorstehenden Ziffern 5. und 6. angerechnet werden können. Zudem ist der Gesuchsgegner berechtigt, weitere bereits geleistete Zahlungen mit Unterhaltscharakter, insbesondere sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem […] (Leasing, Versicherungen, etc.), von den Unterhaltsbeiträgen abzuziehen. 8. / 9. […] -6- 10. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 6'200.00 zu bezahlen."