wochabend 19.30 Uhr sowie jedes zweite Wochenende von Samstagmorgen 8.30 Uhr bis Sonntagabend 19.30 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen. Solange D._____ noch von der Gesuchstellerin gestillt wird, dauert das Besuchsrecht betreffend D._____ am Wochenende nur bis Samstagabend 19.30 Uhr, wobei die Gesuchstellerin D._____ am Samstagabend beim Gesuchsgegner abholt. Der Gesuchsgegner wird ab 1. August 2025 berechtigt und verpflichtet, […] C._____ und D._____ jeweils an zwei Nachmittagen unter der Woche sowie jedes zweite Wochenende von Samstagmorgen 8.30 Uhr bis Sonntagabend 19.30 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen.