"3. Es seien [C._____ und D._____] unter die alternierende Obhut der Parteien wie folgt zu stellen: Es seien C._____ und D._____ wochenweise abwechselnd jeweils vom Gesuchsgegner und der Gesuchstellerin zu betreuen, wobei die Wechsel jeweils am Sonntag um 18:00 Uhr stattzufinden haben. -4- Eventualiter seien […] C._____ und D._____ jeden Dienstagmittag von 12:00 Uhr bis einschliesslich Donnerstagmittag 12:00 Uhr und jedes zweite Wochenende Freitagmittag 12:00 Uhr bis einschliesslich Montagmittag um 12:00 Uhr durch den Gesuchsgegner zu betreuen.