Die vom Vater für C._____ bezogene ergänzende Kinder- bzw. Ausbildungszulage ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zu bezahlen. Die vom Vater für D._____ und E._____ bezogenen ergänzenden Kinderzulagen kann der Vater behalten. […] 1.2. Im Übrigen werden die Berufungen abgewiesen. 2. Das Familiengericht Q._____ als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird im Zusammenhang mit der Abänderung der Ernennungsurkunde mit dem Vollzug betraut.