6.2. Die Beiständin oder der Beistand hat namentlich folgenden Auftrag: - Unterstützung der Eltern bei der Umsetzung der alternierenden Obhut bei D._____ und E._____ - Unterstützung der Eltern bei der Aufteilung der Ferien und Feiertage - Unterstützung der Eltern, dass sie ihre Konflikte auf der Elternebene nicht auf die Kinder projizieren - Unterstützung der Eltern in ihrer Kommunikation betreffend Kinderbelange - Unterstützung der Eltern, den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil zu fördern -