jede Woche von Donnerstag, 17.00 Uhr bzw. Schluss Fremdbetreuung, bis Freitag 17.00 Uhr bzw. Schluss Fremdbetreuung, sowie in den geraden Kalenderwochen von Donnerstag 17.00 Uhr bzw. Schluss Fremdbetreuung bis Sonntag, 18.00 Uhr. In der restlichen Zeit wird E._____ von der Mutter betreut. - Wenn E._____ das Wochenende bei der Mutter verbringt, nimmt er das Nachtessen am Freitag bei der Mutter ein. Am Sonntag nehmen die Kinder das Nachtessen jeweils auch bei der Mutter ein.