1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufungen der Klägerin und des Beklagten sowie von Amtes wegen wird der Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Q._____ vom 9. September 2024 in den Dispositiv-Ziffern 3.2, 3.3, 4.1, 4.2, 5.1, 6.2 und 8.1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst (Änderungen kursiv): 3.2. Das Besuchs- und Ferienrecht wird der direkten Absprache zwischen dem Vater und C._____ unterstellt. 3.3. [entfällt] - 62 -