Der Kindsvertreter beantragt für das Berufungsverfahren in seiner Kostennote vom 8. Oktober 2025 die Genehmigung und Auszahlung eines Honorars von insgesamt Fr. 5'033.85 (inkl. Auslagen und MwSt.). Der geltend gemachte Aufwand von 20.55 Stunden scheint unter den gegebenen Umständen nicht als übermässig. Es ist zu beachten, dass der Kindsvertreter für alle drei Kinder eingesetzt wurde, die jeweils – auch aufgrund des Altersunterschieds – unterschiedliche Betreuungswünsche und Bedürfnisse haben. Es ist somit nachvollziehbar, dass die Abklärung mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist. - 61 -