Der gebührende Unterhalt von E._____ (inkl. Überschussanteil) beläuft sich auf Fr. 2'154.00. Dieser Bedarf ist von der Klägerin zu 30 % zu tragen. Die bei der Klägerin anfallenden Kosten belaufen sich auf Fr. 1'783.00 (65 % Grundbetrag: 260.00; Wohnkostenanteil: Fr. 250.00; Kinderbetreuung: Fr. 454.00; KVG: Fr. 100.00; VVG: Fr. 48.00; Steueranteil Fr. 74.00; Überschussanteil: Fr. 597.00). Die Klägerin hat sich mit Fr. 646.00 am Unterhalt zu beteiligen.