Der gebührende Unterhalt von D._____ (inkl. Überschussanteil) beläuft sich auf Fr. 2'203.00. Dieser Bedarf ist von der Klägerin zu 26 % zu tragen. Die bei der Klägerin anfallenden Kosten belaufen sich auf Fr. 1'798.00 (70 % Grundbetrag: 420.00; Wohnkostenanteil: Fr. 250.00; Kinderbetreuung: Fr. 208.00; KVG: Fr. 100.00; VVG: Fr. 103.00; Steueranteil Fr. 74.00; Überschussanteil: Fr. 643.00). Die Klägerin hat sich mit Fr. 573.00 am Unterhalt zu beteiligen.