Der gebührende Unterhalt von D._____ (inkl. Überschussanteil) beläuft sich auf Fr. 2'151.00. Dieser Bedarf ist von der Klägerin zu 30 % zu tragen. Die bei der Klägerin anfallenden Kosten belaufen sich auf Fr. 1'574.00 (65 % Grundbetrag: 390.00; Wohnkostenanteil: Fr. 250.00; Kinderbetreuung: Fr. 133.00; VVG: Fr. 94.00; Steueranteil Fr. 57.00; Überschussanteil: Fr. 650.00). Die Klägerin hat sich mit Fr. 645.00 am Unterhalt zu beteiligen.