6.14.4. Phase 1 (1. Mai 2023 – 31. Dezember 2023) C._____ wurde mit vorinstanzlichem Entscheid unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt. Dies ändert sich auch mit vorliegendem Entscheid nicht. Folglich hat der Beklagte für den gesamten Barunterhalt von C._____ aufzukommen (vgl. auch E. 6.15 unten), was in der Phase 1 (1. Mai 2023 – 31. Dezember 2023) ein Barunterhalt von gerundet Fr. 1'940.00 ausmacht.