Bei ungleichen Betreuungsanteilen und gleicher Leistungsfähigkeit tragen die Eltern den Unterhalt des Kindes umgekehrt proportional zu ihren Betreuungsanteilen. Bei gleichzeitig asymmetrischem Betreuungsumfang und Leistungsgefälle haben die Eltern den Unterhalt entsprechend der sich daraus ergebenden "Matrix" zu tragen, wobei es sich - 56 -