6.14.1. Aus der Überschussberechnung resultiert, dass in der ersten Phase der Überschuss grösser ist als der Überschuss der Familie während des Zusammenlebens (nach Abzug der Sparquote; vgl. E. 6.11.1 oben). Somit ist der Überschuss der Kinder in der ersten Phase auf das Niveau vor der Trennung zu begrenzen (Fr. 1'000.00; vgl. E. 6.3.2 oben). In den Phasen 2 und 3 ist der aktuelle Überschuss geringer als der limitierte Überschussanteil unter Berücksichtigung der Sparquote, so dass sich die Frage nach einer Limitierung erst gar nicht stellt. 6.14.2. Nach Verteilung der Überschüsse auf die Parteien sowie auf die drei Kinder, ergibt sich je folgender gebührender Bedarf: