Die Vorinstanz berechnete weiter den Lebensstandard der gesamten Familie vor der Trennung. Sie stellte dem Gesamtbedarf von Fr. 10'521.00 (Fr. 1'700.00 Grundbetrag Ehepaar, Fr. 1'600.00 Grundbeträge Kinder, Fr. 1'500.00 Wohnkosten, Fr. 1'607.00 Krankenkassenprämien aller Familienmitglieder, Berufsauslagen Fr. 180.00, Kinderbetreuung Fr. 1'224.00, Telekomunikations- und Versicherungspauschale Fr. 200.00, Fr. 2'510.00 laufende Steuern) ein Gesamteinkommen von Fr. 19'654.00 (Fr. 235'850.00 : 12 gemäss Steuererklärung 2022) gegenüber.