Die Gemeinde S._____ gehört zur Region 2 (www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistungen/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/mietkosten-ergaenzungsleis- tungen.html). Vorliegend haben die Parteien Anspruch auf die Deckung des familienrechtlichen Existenzminimums und damit den finanziellen Verhältnissen angemessene Wohnkosten. In Anbetracht der guten finanziellen Verhältnisse (Gesamteinkommen mit Kinderzulagen von rund Fr. 20'000.00) rechtfertigt es sich, dass dem Beklagten auch den finanziellen Verhältnisse angepasste Wohnkosten angerechnet werden.