6.5. Einkommen Klägerin Die Einkommensberechnung der Klägerin durch die Vorinstanz wird vom Beklagten nicht moniert. Die Klägerin ihrerseits weist darauf hin, dass die Einkommensberechnung falsch sei und sich die richtige Berechnung aus dem Gesuch vom 23. August 2023 ergebe (Berufungsantwort Klägerin S. 6). Damit setzt sich die Klägerin indessen nicht mit den diesbezüglichen Ausführungen im angefochtenen Entscheid auseinander, weshalb ihre Vorbringen insoweit den Begründungsanforderungen an eine Berufung nicht genügen (vgl. E. 1.1 oben) und sie damit nicht zu hören ist.