6.4.5. Gemäss dem Job Offer Letter vom 10. Februar 2022 (Beilage 5 zur Berufung des Beklagten) wurde dem Beklagten bei Stellenantritt ein Sign-on (sogenannter Antrittsbonus) in Höhe von brutto Fr. 10'000.00 zugesichert. Wie der Beklagte zu Recht geltend macht, kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass jährlich ein Stellenwechsel erfolgt und dieser Bonus in Zukunft erneut anfällt, weshalb er bei der Bestimmung des massgebenden Einkommens nicht zu berücksichtigen ist. Zusätzlich zum Antrittsbonus hat der Beklagte gemäss Arbeitsvertrag Anspruch auf einen jährlichen Bonus bis zu Fr. 15'000.00 brutto (Beilage 15 zur Stellungnahme des Beklagten vom 25. August 2023).