6.4.3. Die Klägerin wendet ein (Berufungsantwort Klägerin S. 3), dass der Signon Bonus vollumfänglich zu berücksichtigen sei. Der Beklagte habe einerseits diese Begründung im vorinstanzlichen Verfahren nicht vorgebracht und andererseits werde diese Art von Bonus regelmässig dann gezahlt, wenn durch einen Stellenwechsel eine Bonuszahlung beim alten Arbeitgeber nicht mehr erfolge und dieser somit kompensiert werde. Zudem bestreitet die Klägerin, dass der Bonus bei Trennung bereits verbraucht gewesen sei. Der Beweis dazu habe der Beklagte nicht erbringen können. - 41 -