6.4.2. Der Beklagte macht geltend (Berufung Beklagter S. 4 f.), dass es sich beim im Jahr 2022 ausgerichteten Nettobonus von Fr. 9'436.00 um einen Signon Bonus handle. Dieser Bonus habe nichts mit dem Geschäftsergebnis zu tun und sei einmalig ausgerichtet worden. Die Vorinstanz habe somit seinem Einkommen zu Unrecht den Sign-on Nettobonus in Höhe von Fr. 9'436.00 angerechnet.