6.4. Einkommen Beklagter 6.4.1. Die Vorinstanz stellte ein monatliches Fixeinkommen des Beklagten von Fr. 11'350.20 netto fest (angefochtener Entscheid E. 8.8.4). Einen 13. Monatslohn erhalte er nicht. Weiter ermittelte sie Bonuszahlungen im Jahr 2022 von netto Fr. 9'436.00 sowie im Jahr 2023 in Höhe von netto Fr. 6'638.00. Da diese Zahlungen im Rahmen der neuen Anstellung des Beklagten seit 1. Juni 2022 erfolgt seien, hat die Vorinstanz diese Bonuszahlungen anteilsmässig bis Februar 2023 ([Fr. 9'436.00 + Fr. 6'638.80] : 9) berücksichtigt und berechnete somit einen Bonusanteil von monatlich Fr. 1'786.00.