6.3. Theorie 6.3.1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in allen Unterhaltsstreitigkeiten grundsätzlich die zweistufige Methode der Existenzminimaberechnung mit Überschussverteilung zur Anwendung zu bringen (BGE 147 III 293, 147 III 308). Dabei werden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel so auf die Familienmitglieder verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt der Kinder, ehelicher und nachehelicher Unterhalt, Volljährigenunterhalt) das betreibungsrechtliche bzw. bei genügenden finanziellen Mittel das familienrechtliche Existenzminimum aller Beteiligten gedeckt wird.