- Der Beklagte betreut D._____ in den geraden Kalenderwochen von Donnerstag, 17.00 Uhr bzw. Schluss Fremdbetreuung, bis Sonntag, 18.00 Uhr. - Zusätzlich nimmt D._____ jeden Donnerstag das Nachtessen beim Beklagten ein. - In den übrigen Zeiten wird D._____ von der Klägerin betreut.