Der Kindsvertreter beantragt zudem die hälftige Aufteilung der Ferien und der Feiertage, was bereits der vorinstanzlichen Regelung entspricht (Dis- positiv-Ziff. 5.1.). Diese wird von den Parteien akzeptiert und ist nicht angefochten. Die Beiständin hat dafür besorgt zu sein, dass bei der Verständigung über die Aufteilung der Feiertage auch die Wünsche der Kinder berücksichtigt werden. - 33 - Somit ist für D._____ folgende Betreuungsregelung festzulegen: