4.5.2. Würdigung 4.5.2.1. Allgemein In der zweiten Kinderanhörung am 8. Dezember 2023 äusserten D._____ und E._____ den Wunsch, mehr Zeit beim Beklagten zu verbringen (act. 172 f.). D._____ stimmte zu, ab Schulbeginn zum Jahresbeginn 2024 bereits am Donnerstagabend in der Woche der regulären Besuchswochenenden zum Beklagten zu gehen und an den übrigen Donnerstagen das Abendessen dort einzunehmen (act. 173). E._____ hingegen möchte jeden Donnerstag beim Beklagten übernachten (act. 174). Gemäss dem Kindsvertreter sprachen sich D._____ und E._____ in den Gesprächen vom 3. und 6. Februar 2025 für die zuvor genannte Betreuungsregelung aus.