4.2.8. Beklagter Der Beklagte äussert sich zu den Eingaben der Beiständin und der Kindsvertretung im Wesentlichen wie folgt (Stellungnahme Beklagter vom 6. März 2025 S. 2 ff.): Die Behauptung der Klägerin, der Beklagte drehe ihr jedes Wort im Mund um, werde bestritten, da diese Aussage ohne Belege - 25 -