Zusätzlich möchte er in den ungeraden Kalenderwochen donnerstags beim Beklagten das Abendessen einnehmen. In der restlichen Zeit wünsche er sich die Betreuung durch die Klägerin. E._____ hingegen möchte in leichter Abweichung zu D._____ nicht nur donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen das Abendessen beim Beklagten einnehmen, sondern auch dort übernachten. Gemäss den Kindern handle es sich bei der gewünschten Lösung auch um das Betreuungsmodell, welches grundsätzlich gelebt werde.