4.2.7. Kindsvertreter Der Kindsvertreter bringt mit Stellungnahme vom 13. Februar 2025 zusammengefasst vor: Er stimme der Vorinstanz zu, dass die Eltern derart in ihrem Elternkonflikt gefangen seien, dass sie in den meisten Kinderbelangen versuchten, die Sache zu ihren Gunsten auszulegen und somit nicht kompromissbereit seien. In den Gesprächen mit D._____ und E._____ am 3. sowie am 6. Februar 2025 habe sich ersterer dafür ausgesprochen, in den geraden Kalenderwochen von Donnerstagabend nach der Schule bzw. nach 17.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr, vom Beklagten betreut zu werden. Zusätzlich möchte er in den ungeraden Kalenderwochen donnerstags beim Beklagten das Abendessen einnehmen.