4.2.6. Beiständin Im Verlaufsbericht vom 6. Februar 2025 für die Zeit vom 4. Dezember 2024 bis 5. Februar 2025 äussert sich die Beiständin im Wesentlichen wie folgt: Sie habe mit den Eltern Einzelgespräche geführt, da gemeinsame Gespräche seitens der Klägerin nicht erwünscht seien. Ein gemeinsames Gespräch konnte nicht aufgegleist werden. Die Kommunikation zwischen den Eltern sei bisher ausschliesslich über die Beiständin erfolgt. Bezüglich Kommunikation mit dem Beklagten habe die Klägerin ausgeführt, dass sie Sorge habe, dass ihre Worte verdreht würden.