4.2.4. Klägerin Mit Eingabe vom 9. Dezember 2024 weist die Klägerin nochmal auf die angespannte Kommunikation zwischen den Parteien hin und reicht eine Empfehlung ihres Therapeuten ein, die direkte Kommunikation mit dem Beklagten so weit als möglich einzustellen. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2024 führt die Klägerin aus, dass ihr die Söhne mitgeteilt hätten, dass sie im direkten Gespräch mit dem Beklagten kein Gehör gefunden hätten und der Entscheid der Vorinstanz nicht mit ihren Vorstellungen übereinstimme. Die Kinder hätten unablässig, konstant und klar mitgeteilt, dass der vom Beklagten gewünschte Betreuungsplan nicht gewünscht sei und sie damit überfordert seien.