Bei der zweiten Kinderanhörung vom 8. Dezember 2023 habe E._____ dann den Wunsch geäussert, dass er jeden Donnerstag beim Beklagten Nachtessen und anschliessend dort übernachten möchte. Auch D._____ habe angegeben, dass er am Donnerstag beim Beklagten übernachten wolle, wenn dies mit seinem Besuchswochenende zusammenfalle. Eine einzelne Übernachtung sei ihm aber zu kompliziert.