Zudem werde die alternierende Obhut bereits seit Mitte Dezember 2023 bzw. Anfang Januar 2024 praktiziert. Weiter wohnten die Parteien beide in Frick, sodass den Kindern auch bei der alternierenden Obhut die Zugehörigkeit zu ihrem sozialen Umfeld gewährt werde. Sodann nahm die Vorinstanz auf die zwei Kinderanhörungen Bezug: Anlässlich der ersten Kinderanhörung am 11. Oktober 2023 hätten E._____ und D._____ erklärt, dass sie zwar jedes zweite Wochenende beim Beklagten verbringen und einmal unter der Woche bei ihm Nachtessen möchten, allerdings mehr bei der Klägerin sein möchten. Bei der zweiten Kinderanhörung vom 8. Dezember 2023 habe E.___