__ den Eindruck, dass er genau wisse, was er möchte und sehr reflektiert sei (Beilage 8 zur Stellungnahme des Beklagten vom 6. März 2025). Aus den im Berufungsverfahren eingereichten Unterlagen der Parteien ist zudem ersichtlich, dass C._____ und der Beklagte nur unregelmässig Kontakt haben und dass es zu einem Kontaktabbruch kam (Berufungsantwort Beklagter, S. 9; Stellungnahme des Beklagten vom 12. Dezember 2024 S. 2 f. und Stellungnahme Klägerin vom 16. Dezember 2024). C._____ hat implizit und wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass er mit einem fix geregelten Besuchsrecht nicht einverstanden ist (u.a. Eingabe des Kindsvertreters vom 13. Februar 2025 S. 5 f.).