6. Über die Festsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge wird von Seiten der Kindsvertretung auf entsprechende Anträge verzichtet, da die Festsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge der Offizialmaxime unterliegt. 7. Das Honorar des Kindsvertreters sei im Rahmen der Gerichtskosten direkt durch die Staatskasse zu ersetzen." 3.9. Mit Eingaben vom 24. Februar 2025 (Kindsvertreter), vom 28. Februar 2025 (Klägerin) und vom 6. März 2025 (Beklagter) reichten die Verfahrensbeteiligten Stellungnahmen zum Verlaufsbericht der Beiständin vom 6. Februar 2025 ein.