5. Für alle drei Kinder, C._____, D._____ und E._____, sei in Ergänzung zur bereits eingesetzten Beistandschaft eine externe Vertrauensperson einzusetzen. Die Vertrauensperson sei insbesondere berechtigt zu erklären, sich in Absprache mit den Kindern mit der Beiständin auszutauschen. - 17 - Der Aufgabenkatalog der bereits eingesetzten Beiständin sei dahingehend zu erweitern, eine externe Vertrauensperson für die Kinder zu suchen und die entsprechende Erstkontakte aufzugleisen.