" 1. Es sei die aufschiebende Wirkung für die Berufung der Mutter betreffend die alternierende Obhut insbesondere der Kontaktregelung zwischen den Kindern und dem Vater zu erteilen. 2. Für C._____ sei aufgrund seines Alters auf eine konkrete Besuchsund Ferienregelung zwischen ihm und seinem Vater zu verzichten. 3. Betreffend D._____ sei im Rahmen der alternierenden Obhut folgende Betreuungsregelung festzulegen: