2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners und Berufungsbeklagten." 3.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 30. September 2024 zugestellten Entscheid des Gerichtspräsidiums Q._____ vom 9. September 2024 mit Eingabe vom 9. Oktober 2024 ebenfalls fristgerecht Berufung und beantragte: " 1. Der Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Q._____ vom 09.09.2024 sei in Ziffer 8.1 aufzuheben und wie folgt zu ersetzen: 8.1 Der Vater wird verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen: