Ziff. 3.2 Angesichts des Alters des Sohnes C._____ wird auf eine konkrete Besuchsregelung verzichtet. Ziff. 3.3 ersatzlos aufzuheben. Ziff. 4 4.1 Die Söhne D._____, geb. tt.mm. 2011 und E._____, geb. tt.mm. 2016 werden unter die alternierende Obhut der Eltern gestellt. Der Betreuungsanteil der Mutter beträgt 79 %, derjenige des Vaters beträgt 21 %. - 14 -